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Controlling & Finance 

& Management Consulting 


Michael Burchart

 

 

Ihr Erfolg ist unser Ziel.

 

Unternehmen müssen heute aufgrund verschiedener gesetzlicher Auflagen immer mehr Zeit aufbringen, um Arbeiten abseits ihres Kerngeschäftes zu erledigen. Arbeiten die zwingend notwendig und teils lästig sein mögen. Nicht nur dass diese Arbeiten immense Zeit in Anspruch nehmen, sondern jährliche Fortbildungen und Programmupdates sind ein Muss. Damit Sie sich wieder verstärkt Ihrem Kerngeschäft widmen können, übernehmen wir für Sie sämtliche Arbeiten, welche im Büroalltag anfallen können, unter anderem auch Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Diese sind: 

  1. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
  2. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.



Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir nicht berechtigt sind Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen jeglicher Art zu erstellen. Hierfür möchten wir Sie bitten einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufzusuchen. Durch bestehende Kooperationen mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern können wir für Sie einen Kontakt herstellen.


Das Team von CFM Burchart


Controlling & Finance & Management Consulting Michael Burchart
info@cfm-burchart.de